ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Bericht Videotermin Bundesbehörde BfDI und GK II-Vertreterinnen der AG Datenschutz (11.01.2023)

Die Mitglieder der AG Datenschutz des Gesprächskreises II – Susanne Berwanger (VPP im BDP), Eva Schweitzer-Köhn (bvvp), Kerstin Burgdorf (DGVT) – trafen sich mit dem BfDI – Thomas Müller (Leitung Referat 13 – Sozial- und Gesundheitswesen),  Susanne Möhring (Referentin), Felix Leopold (Leitung Referat 21 – Projekte der angewandten Informatik, Telematik),  Edith Weber (Referentin), Manuel Peter (Referent), Carsten Behn (Referat 31 – Grundsatz, Internationales im Bereich Polizei und Justiz), um auf die Besonderheit von Daten aus Behandlungen psychisch Erkrankter im Rahmen der angekündigten neues Gesetzgebungen des BMG (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) sowie auf aktuelle Entwürfe von Regularien auf EU-Ebene (E-Evidence-Verordnung zur Strafverfolgung sowie EHDS/Europäischer Gesundheitsdatenraum) aufmerksam zu machen.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Regularien und Probleme beim Schutz von Daten aus Behandlungen psychisch Erkrankter Kinder und Jugendlicher gelegt. Vorausgegangen war eine im Juni 2022 einstimmig vom GK-II verabschiedete Resolution zum Thema Gesundheitsdatenschutz, die an den BfDI versendet wurde. Die Initiative sowie die Resolutionsvorlage kamen dabei vom VPP. Die Vorsitzende des VPP im BDP, Susanne Berwanger, führte die Vertretungen des BfDI in das Thema ein. Der BfDI war überraschend stark vertreten (drei Abteilungen mit Leitung und mehreren Referent:innen) und hatte den GK-II-Abgesandten zwei Stunden an Zeit eingeräumt und zeigte deutliches Interesse an den vorgebrachten Themen.

Susanne Berwanger
Vorsitz VPP im BDP e.V.

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