ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP zeichnet Offenen Brief „Fünf Schritte zu mehr Vertrauen in die ePA“ und spricht klare Widerspruchs-Empfehlung zur ePA-Anlage für psychisch erkrankte gesetzlich Versicherte aus

Pressemitteilung

Gemeinsam mit rund 30 Organisationen und knapp 20 Einzelpersonen zeichnet der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) einen vom Innovationsbund Öffentliche Gesundheit initiierten Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Start der Erprobungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Für mehr Vertrauen in die ePA fordern die zeichnenden Parteien vor allem die Schließung vorhandener Sicherheitslücken. Gleichzeitig empfiehlt der Verband gesetzlich Versicherten mit psychischen Erkrankungen aufgrund der aktuellen Sicherheitslücken, der Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) zu widersprechen.

Berlin, 09.01.2025: Grundsätzlich besteht Einigkeit in Bezug auf die Notwendigkeit einer Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland und Europa unter den zeichnenden Parteien und begrüßt wird auch die Mitte Januar 2025 beginnende Testphase zur Identifizierung von möglichen Risiken bei der ePA-Einführung. Gleichzeitig bestehen aber erhebliche Bedenken bezüglich der Einführung der ePA zum aktuellen Zeitpunkt.  

Vor allem die auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs Ende 2024 aufgezeigten gravierenden Sicherheitslücken, die den unbefugten Vollzugriff Dritter auf die Gesundheitsdaten von 70 Millionen gesetzlich Versicherten ermöglichen, müssen dringend behoben werden. 

Aufgrund der aktuell bestehenden Sicherheitslücken empfehlen der BDP und seine Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) psychisch erkrankten gesetzlich Versicherten der Anlage einer ePA zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu widersprechen oder bei einer bereits angelegten Akte eine Löschung zu beantragen. Alternativ können Versicherte bei ihren Behandelnden der Speicherung von Daten in der ePA widersprechen.

Für einen langfristigen Erfolg der ePA braucht es aus Sicht der zeichnenden Parteien einige Maßnahmen, die der BDP bereits mehrfach eingefordert hat: Die Behebung von Mängeln beim Berechtigungsmanagement durch eine Vergabe von differenzierten Zugriffsmöglichkeiten sowie eine transparente Informationspolitik bezüglich möglicher Sicherheitslücken bei der technischen Infrastruktur der ePA. Eine öffentliche Begutachtung durch Wissenschaft, gesellschaftliche Akteur*innen und unabhängige Expert*innen könnte als wichtige Kontrollinstanz fungieren. 

Zur Stärkung des Vertrauens in die ePA müssen alle berechtigten Bedenken vor einem bundesweiten Start glaubhaft und nachprüfbar ausgeräumt werden und auch danach muss es einen offenen und fortwährenden Entwicklungsprozess geben. Noch ist ausreichend Zeit, die Mängel zu beseitigen und die Weichen für eine erfolgreiche Einführung der ePA zu stellen.  

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zum Offenen Brief.

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Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Datenschutz
Schlagworte:
Digitalisierung
ePA und Nationale Gesundheitsakte
Patientendaten
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