ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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„ePA für alle“: BDP fordert Behebung von Sicherheitslücken und transparente Informationspolitik für gesetzlich Versicherte

Pressemitteilung

Berlin, 09.01.2025: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) haben den gesamten Gesetzgebungsprozess zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) begleitet. 

Dabei hatte der Verband immer wieder auf die Datenschutzproblematik, besonders im Bereich hochsensibler Daten wie psychotherapeutischen Befunden oder Entlassbriefen aus psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, sowie auch Probleme bei der Informationspolitik und Aufklärung sowie Nutzerfreundlichkeit hingewiesen.

Laut Informationen des Chaos Computer Clubs (CCC) bestehen deutliche Sicherheitsrisiken innerhalb der aktuellen Architektur der „ePA für alle“ und auch das Fraunhofer-Institut hatte bereits 2024 auf Sicherheitsmängel bei der ePA hingewiesen. 

Dennoch sieht die Betreibergesellschaft der Telematik Infrastruktur keine gravierenden Mängel oder eine reale Gefährdung; die vom CCC dargestellten Angriffsszenarien seien zwar technisch möglich, aber unwahrscheinlich, zudem seien unberechtigte Zugriffe auf die ePA strafbar und könnten nicht nur Geld-, sondern auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen, so die Betreibergesellschaft.

Leider nutzen Geld- oder Freiheitsstrafen gesetzlich versicherten Patient*innen nichts, wenn ihre hochsensiblen Gesundheitsdaten, beispielsweise aus psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen, durch illegale Datenabgriffe verfügbar gemacht wurden, erläutert BDP-Vize-Präsidentin Susanne Berwanger. Derzeit werde geprüft, welche Empfehlungen im Zusammenhang mit ePA-Widerspruchsrechten für Verbandsmitglieder ethisch sinnvoll und rechtlich vertretbar seien.

BDP/VPP fordern seit Langem, gesetzlich Versicherte transparent über bestehende Datenschutzrisiken aufzuklären und schließen sich den Forderungen von Sicherheitsexpert*innen nach einer „unabhängigen und belastbaren Bewertung von Sicherheitsrisiken“ an.  

Der Verband fordert eine transparente Kommunikation bezüglich bestehender Datenschutzrisiken – auch bei der geplanten Nutzung der Daten für Forschungszwecke in Europa. Neben der dringend notwendigen Behebung der Datenschutzrisiken und Sicherheitslücken braucht es zudem unbedingt ein differenziertes Zugriffsmanagement sowie eine möglichst frühe und differenzierte Verschattungsmöglichkeit sensibler Dokumente in der ePA. 

Noch ist ausreichend Zeit, diesbezügliche Regelungen entsprechend anzupassen. Denn damit werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland gestellt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Datenschutz
Schlagworte:
Patientendaten
ePA und Nationale Gesundheitsakte
Digitalisierung
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