ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Wie diese Woche bekannt wurde, gibt es aktuell einen medizinischen Datenskandal. Insgesamt sind 13.000 hochsensible Datensätze aus Deutschland betroffen. Nach BR-Recherchen waren in über der Hälfte der Datensätze Bilder enthalten, u.a. Brustkrebsscreenings oder Röntgenaufnahmen. Sie waren noch bis vergangene Woche auf ungeschützten Servern im Netz offen zugänglich. Fast alle Datensätze enthielten Geburtsdatum, Vor- und Nachname, Termin der Untersuchung und Informationen über die Behandelnden oder die Behandlung selbst. Ein Horrorszenario gerade im Hinblick auf die aktuelle Einführung der Telematik-Infrastruktur sowie der 2021 vom Gesetzgeber geforderten elektronischen Patientenakte (ePA).

Der VPP im BDP e.V. fordert im Rahmen der zukünftigen ePA den Gesetzgeber auf, höchste Datenschutzvorkehrungen transparent umzusetzen, auch bzgl. der Speicherung zukünftiger millionenfacher eAkten. Durch die aktuelle „Verstaatlichung“ der Telematikprozesse und die Priorisierung von nationaler Gesundheitsforschung treten die Datenschutzrechte der Versicherten in den Hintergrund. Dies darf nicht passieren. 

Der Vorstand des VPP fordert, dass Patientinnen und Patienten ein praktikables Recht bekommen, sensible Gesundheitsdaten nach informierter und aktiver Entscheidung in der zukünftigen eAkte zu speichern. 

Dazu die stellvertretende Vorsitzende Susanne Berwanger: „Es darf nicht sein, dass Erkrankte eine seitenlange komplexe Datenschutzerklärung im Krankenhaus oder der Arztpraxis unterschreiben müssen, wobei dann im Kleingedruckten die Erlaubnis gegeben wird, dass alle Daten ungefiltert in der eAkte bzw. auf Servern der Telematik gespeichert werden.“ 

Auch muss unbedingt gewährleistet werden, dass Versicherte selektive Zugriffsrechte innerhalb der eAkte vergeben können. „Es ist nicht angemessen, dass im Rahmen einer Krankenhausbehandlung, in der Apotheke oder bei der Physiotherapie Fachkräfte automatisch von einer psychischen Erkrankung oder z. B. einem Schwangerschaftsabbruch erfahren können“, so Berwanger weiter. 

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Kategorien:
Datenschutz
SK VPP
Schlagworte:
ePA & EHDS
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