ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Die Sicherheit des Datenschutzes besonders im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens ist essenziell. Der Patientendatenschutz darf nicht bei der Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen und Patienten auf dem Papier aufhören, sondern muss aktiv betrieben werden. Ein Gesetz mit diesem Namen muss die intimen Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern umfassend schützen.

Das am 18. September 2020 im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG) soll nun jedoch ermöglichen, diese sensiblen Daten auch z. B. für nicht-wissenschaftliche Forschung oder zur Nutzung für wirtschaftliche Interessen von Krankenkassen zu verwenden. Dies war bislang in dieser Form nicht möglich, soll es nun aber werden.

Die ab 2021 geplante erste Version der elektronischen Patientenakte (ePA) enthält zudem keine selektiven Zugriffsrechte: Nutzen Versicherte die ePA, können auch andere Behandelnde – also auch andere Fachärzte und -ärztinnen – ggf. eine Diagnose psychischer Erkrankungen einsehen. Möchten Versicherte nicht selbst über ein mobiles Endgerät auf die eigene ePA zugreifen, können sie zukünftig keine selektiven Zugriffsrechte vergeben und erhalten somit keine Kenntnis über die Inhalte ihrer Patientenakte. Dies führt zu einer massiven Einschränkung der Rechte von Patientinnen und Patienten und reduziert die Transparenz über den Verbleib und die Weiternutzung der eigenen Patientendaten. Dies würde insbesondere für Personen ohne geeignete Endgeräte, bzw. ohne entsprechende Kompetenzen, eine Ungleichbehandlung für die Nutzung solcher bedeuten.

„Der BDP steht dem Gesetzesvorhaben kritisch gegenüber“, erklärt BDP-Präsidentin Dr. Meltem Avci-Werning. „Ein Patientendatenschutzgesetz darf nicht eine Nutzungsfreigabe von sensiblen Daten im Gesundheitswesen ermöglichen, sondern muss der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten streng verpflichtet sein.“

Der BDP fordert den Gesetzgeber daher auf, den Kritikpunkten des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu folgen und die gesetzlichen Regelungen dringend anzupassen.

Ansprechpartnerin für inhaltliche Nachfragen:
Susanne Berwanger
Vorstandsmitglied der Sektion VPP im BDP e.V.
berwanger@vpp.org

Ausführliche Stellungnahme zum PDSG

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Kategorien:
Forderung
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