ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Digitalisierung benötigt Vertrauen – Sensible Daten müssen sparsam erhoben werden und geschützt bleiben

Der am 15. November 2020 vorgelegte Referentenentwurf des Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wird vom BDP insgesamt sehr kritisch bewertet. Durch das DVPMG werden immer mehr höchst sensible Daten mit der ePA verknüpft (in Form z.B. von DiGAs - Digitalen Gesundheitsanwendungen). Dies sind bei psychischen Erkrankungen z.B. Stimmungstagebücher mit ggf. persönlichen Notizen. Besonders kritisch ist die Erweiterung des sogenannten Fast-Track bzw. Schnellzulassungsverfahren nun auch für Apps im Pflegebereich. Hierbei werden DiGAs bereits ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen zugelassen. Krankenkassen dürfen Versichertendaten (z.B. zu Diagnosen) auswerten, um ihren Versicherten auch wissenschaftlich noch weitgehend ungeprüfte DiGAs anzubieten. Diese neue „Verordnung“ fokussiert stark auf die Interessen der Anbieter und wenig auf eine gezielte Überprüfung einer individuellen Indikation.

Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden bei raschen Prozessen und unklaren Regelungen gefährdet. Vertrauen in nachhaltige Sicherheit der Gesundheitsdaten und in den direkten Nutzen von digitalen Anwendungen ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher dringend erforderlich.

Von den aktuell zur Anwendung freigegebenen sechs DiGAs sind fünf im psychotherapeutischen Bereich anzusiedeln. Psychisch Erkrankte werden hier bei der Erprobung neuer Interventionsformen in der ersten Reihe eingesetzt – potentielle Risiken, wie z.B. eine Verschlechterung oder Chronifizierung der Erkrankung, werden in der Nutzenbewertung nicht berücksichtigt. Bei der Einführung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte keine Patientengruppierung als Versuchspopulation von Prozessen mit unklaren Nutzen und Risiken herangezogen werden.

Besonders problematisch sehen wir, dass der Gesetzgeber im Vorfeld durch das Patientendatenschutzgesetz erhebliche Ausweitungen der Nutzung sensibler Gesundheitsdaten für Dritte vorgenommen hat. „Derartig sensible Daten, wie diese aus psychotherapeutischen DiGAs, haben in der elektronischen Patientenakte nichts zu suchen“, sagt Susanne Berwanger, Sektion Psychologische Psychotherapie (VPP im BDP) „Solche Details sind nicht notwendig, um z.B. Mitbehandelnde über relevante medizinische Aspekte zu informieren. Der beste Datenschutz ist immer noch die Datensparsamkeit. Wir fordern im Rahmen der aktuellen Situation aufgrund zahlreicher auch weiterer datenschutzrechtlicher Bedenken: Keine psychotherapeutischen Daten in die aktuelle ePA.“

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:
Susanne Berwanger, berwanger@vpp-bayern.org 

Ausführliche Stellungnahme

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Kategorien:
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Digitalisierung
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