Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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„Titelschutz sichert Verbraucherschutz“ – darüber waren sich Vertreter*innen des Berufsstandes und Politiker*innen auf dem Tag der Psychologie grundsätzlich einig

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Titelschutz_fuer_PsychologInnen

Auf dem Tag der Psychologie 2023 der BDP-Landesgruppe NRW ging es um die Vorteile eines Psycholog*innengesetzes allgemein sowie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im Anschluss an eine allgemeine Begrüßung zum Tag der Psychologie in NRW folgte eine Einführung zum aktuellen Stand der Vorüberlegungen zu einem Psycholog*innen-Gesetz aus Sicht der Expert*innenkommission durch die Verbandspräsidentin Thordis Bethlehem. Die Ausführungen wurden anschließend in Workshops vertieft und weiterentwickelt.

Auf dem Podium zum Thema „Titelschutz sichert Verbraucherschutz“ diskutierten im Anschluss neben BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem und BDP-Referent für Fach- und Berufspolitik, Fredi Lang, Susanne Schneider, Mitglied des Landtages und Sprecherin für Gesundheit von der FDP, sowie Rodion Bakum, Mitglied des Landtages und Sprecher für Gesundheit von der SPD, in einem offenen und engagierten Gespräch. Ministerialrätin Melany Richter vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahm als Expertin im Interview Stellung. 

Einigkeit herrschte unter den Teilnehmenden an der Diskussion im Hinblick auf die aktuelle Situation. Für Verbraucher*innen ist der qualitative Hintergrund der Expertise bei psychologischen Leistungen oft schwer zu identifizieren. Hier könnte eine gesetzliche Regelung helfen und vor Scharlatanerie schützen.

Ob ein Psycholog*innengesetz aber alle Anforderungen auf einen Schlag aufgreifen und erfüllen könne, da gab es begründeten Zweifel. Als Option für einen besseren Verbraucherschutz wurde die Möglichkeit, bestehende Gesetze auf gebotene Veränderungsmöglichkeiten hin zu prüfen, ins Spiel gebracht. Und es gab ein deutliches Zeichen und eine klare Bereitschaft seitens der Politik, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn entsprechende Anstöße aus den Reihen der Psycholog*innenschaft kämen.

Als bundesweit für den Berufsstand agierender Verband greifen wir diese Anregungen auf und werden mit Vorschlägen an die Politik herantreten.

Die Notwendigkeit sowie Dringlichkeit eines geschützten Titels für Psychologinnen und Psychologen zieht sich durch alle Fachbereiche des Berufsstandes. Studium sowie Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich befähigen ausschließlich Psycholog*innen mit Abschluss und Zertifikaten gesicherte psychologische Expertise anzubieten und echte Hilfe zu leisten. Die unrechtmäßige Verwendung des Begriffs hingegen kann für Verbraucher*innen dramatische Folgen haben.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) geht in Einzelfällen juristisch gegen die unrechtmäßige Verwendung des Titels vor, wenn sie bekannt werden. Für eine bundesweit geschützte Verwendung der Bezeichnung braucht es aber eine gesetzliche Regelung. Nur so können Verbraucher*innen geschützt werden und auf die Bezeichnung Psycholog*in vertrauen.

Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Kooperationsveranstaltung erfuhren die beiden BDP-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Hessen durch die VPP-Regionalvertretung NRW.



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