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Zero Discrimination Day! Es bleibt noch viel zu tun – fangen wir doch bei uns selbst an

Am 1. März ist „Zero Discrimination Day“. Der „Tag ohne Diskriminierung“ erinnert – entsprechend der UNO-Menschenrechtscharta – an das Recht jedes einzelnen Menschen auf ein würdevolles Leben. Dem entgegen steht die Diskriminierung. Sie bezeichnet die Benachteiligung von Individuen oder Gruppen aufgrund von allgemeinen oder individuellen Vorurteilen oder Einstellungen. Um allein schon einen Tag ohne Diskriminierung zu erreichen, bleibt noch viel zu tun.

Wir Menschen müssen beginnen zu verstehen, wie Vorurteile entstehen und lernen, unsere eigenen Einstellungen und damit verbundenen Vorurteile bewusst zu reflektieren. Genau dabei unterstützen Psychologinnen und Psychologen. Über alle psychologischen Disziplinen und Berufsfelder hinweg helfen sie dabei, diskriminierende Vorurteile und Einstellungen zu identifizieren und ihr Entstehen zu analysieren. Und tragen so im besten Fall dazu bei, Konfliktsituationen zu lösen und vorurteilsfreie Sichtweisen und Kommunikationsformen zu etablieren.

Das bedeutet vor allem: Niemand sollte diskriminiert werden – aufgrund seines Alters, Geschlechts, seiner Religion, sexuellen Orientierung, Herkunft, des Gesundheitsstatus, einer Behinderung oder der vorhandenen ökonomischen Möglichkeiten. Offiziell gilt dies in Deutschland als Selbstverständlichkeit und einige dieser Merkmale sind mittlerweile in Gesetzen formalisiert.

Die eigenen unbewussten oder vorbewussten Verzerrungen in unserer Wahrnehmung und unserem Denken und Handeln zu bemerken und zu berücksichtigen, das bleibt aber wohl selbst für Ethik-Profis eine kontinuierliche Herausforderung. Doch ein diskriminierungsfreier Umgang miteinander fängt bei jedem einzelnen von uns an.

Genau deshalb, um zu verdeutlichen, dass dies zentral eine Aufgabe der ethischen Selbstreflexion ist und die Bewusstwerdung eigener Einstellungen bedeutet, haben wir in den Berufsethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen den überholten Begriff „Rasse“ aus der UNO Charta ersetzt durch die verhaltensbezogene Formulierung „gruppenbezogene Typisierungen beispielweise rassistische oder ethnischen Zuschreibungen“, den Begriff „körperliche Behinderung“ durch „körperliche bzw. kognitive Beeinträchtigung“ ersetzt, und die Dimension „politische Orientierung“ ergänzt.

Sich selbst Vorurteile bewusst zu machen, Ungewöhnliches zu tolerieren und auch Fremdes zu akzeptieren oder sogar ergebnisoffen darauf zuzugehen, das ist eine ebenso herausfordernde wie zentrale und notwendige Aufgabe in einer modernen und vielfältigen Gesellschaft. Und genau diese Akzeptanz von Differenzen und Andersartigkeit ist die Grundvoraussetzung für ein respektvolles und friedliches Miteinander, aus dem gesellschaftlicher Zusammenhalt entstehen kann. Fangen wir doch alle bei uns selbst an.

Hier geht es zu den vollständigen Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V.

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Kategorien:
Menschenrechte
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Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen