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BDP mahnt: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung trotz Ausbildungsreform weiterhin nicht geregelt – auch erste Schiedsverfahren haben keine Lösungen gebracht

Pressemitteilung

Berlin, 26.09.2024: Die Lage ist ernst. Es droht ein Engpass bei der Versorgung von psychischen Erkrankungen in Deutschland. Und das während einer Zeit, in der immer mehr Menschen aufgrund von globalen Krisen und sozioökonomischen Unsicherheiten vermehrt psychologische und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen und es dringend erforderlich wäre, die zukünftige flächendeckende Versorgung zu sichern. 

Doch psychologische Psychotherapeut*innen müssen ihre heilkundliche Ausbildung trotz Ausbildungsreform immer noch selbst zahlen. Im Regelfall müssen Studierende hierfür ein Darlehen aufnehmen, während sie gleichzeitig in der Ausbildungszeit in Psychiatrie und Psychosomatik beinahe unentgeltlich arbeiten. Die inzwischen in Kraft getretene Ausbildungsreform sollte eigentlich genau diese Missstände beheben. Doch bei der Anpassung der neuen, intensiven fünfjährigen Psychotherapieausbildung analog zur fachärztlichen Aus- und Weiterbildung wurde die Regelung der Finanzierung der Weiterbildung vergessen. 

Trotz des höchsten Votums des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, sich um das Problem zu kümmern, sieht das Bundesministerium für Gesundheit keinen weiteren Regelungsbedarf. Weiterbildungsstätten haben versucht, in direktem Kontakt mit den Kostenträgern Regelungen zu verhandeln. Erwartungsgemäß ist dies aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage gescheitert. 

In einem weiteren Schritt wurden nun Schiedsgerichte angerufen. Doch auch die ersten Schiedsverfahren – mit Landesvertretungen von Krankenkassen, Leistungserbringenden und Krankenhäusern – haben keine fairen und funktionierenden Lösungen bei der Vergütung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung gebracht. 

Die Folgen sind gravierend. Laut Gesetz sollen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (analog der Facharztausbildung) in den jeweiligen Weiterbildungsstätten angemessen vergütet werden. Doch es ist gesetzlich nicht geregelt, woher genau dieses Geld kommen solle. Das Ergebnis: Jungen Menschen ist nach dem absolvierten Studium der Weg in die Fachweiterbildung versperrt. Regelt der Gesetzgeber die Situation nicht zeitnah, wird es in absehbarer Zeit am psychotherapeutischen Nachwuchs mangeln.

Der BDP und seine Fachsektion VPP fordern den Gesetzgeber auf, die Gesetzeslücke endlich zu schließen, akademisch qualifizierten Psychotherapeut*innen in Weiterbildung eine faire Entlohnung zu sichern und damit auch die mittelfristig drohenden ambulanten und stationären Versorgungsengpässe zu verhindern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
SK VPP
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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