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Psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung braucht gesicherte Finanzierung der Weiterbildung jetzt!

Pressemitteilung

Zur 1. Lesung zum GVSG im Bundestag am kommenden Freitag, den 28. Juni, mahnt der BDP als Teil eines breiten Bündnisses die drohende Versorgungslücke zu schließen. Auf einer von der PsyFaKo und dem PtW-Forum Berlin organisierten Kundgebung vor dem Deutschen Bundestag wird am Freitag erneut für eine ge-setzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung demonstriert.

Berlin, 27. Juni 2024: Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses zwar endlich anerkannt, allerdings nur für Ambulanzen, denn Praxen und Kliniken fanden überhaupt keine Berücksichtigung, kritisiert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Damit greift der Gesetzesentwurf deutlich zu kurz. 

Nun geht das GVSG in die 1. Lesung in den Deutschen Bundestag und der Verband fordert als Teil eines breiten Bündnisses erneut, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln, um so die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit psychologisch-psychotherapeutischen Leistungen zu sichern. Vor dem Hintergrund der Zunahme globaler Krisen und den Herausforderungen sich immer stärker und schneller verändernden Lebenswirklichkeiten brauchen immer mehr Menschen zur Bewältigung und Entwicklung neuer Strategien im Umgang damit psychologische und psychotherapeutische Unterstützung. Auch darum ist die Regelung der Finanzierung der Weiterbildung so wichtig. 

„Wenn jetzt nicht die richtigen Weichen gestellt werden, ist das für die Versorgung der Bevölkerung eine Katastrophe. Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung nicht nur in den Ambulanzen, sondern auch den Praxen und Kliniken, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Überall muss noch deutlich nachgebessert werden. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt, aber keinen hinreichenden Lösungsvorschlag gemacht. Nun ist es am Deutschen Bundestag, die Finanzierung vollständig zu regeln", mahnt Johanna Thünker vom Vor-stand der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten (VPP) im BDP.

Im Klartext: Das GVSG sieht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Bei den Weiterbildungsambulanzen wird laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert, doch dabei können notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung ausdrücklich nicht berücksichtigt werden. In der Folge können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Als Teil eines breiten Bündnisses aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und weiteren Interessengruppen engagiert sich der BDP für eine sichere und sinnvolle Finanzierung der Weiterbildung. Das Bündnis macht seit längerem mit vielen Aktionen auf die Misere aufmerksam. 

Zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer wurde dem Gesundheitsministerium ein breit abgestimmter, in der Praxis umsetzbarer Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreitet (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_GVSG_61954ea588.pdf).

Wird der Gesetzesentwurf nicht angepasst, fehlen die finanziellen Mittel, um in Praxen, Ambulanzen und Kliniken in Zukunft genügend Weiterbildungsstellen zu schaffen. Damit wäre mittelfristig auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Gefahr!

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
PsychThG
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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