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Verbesserungen und Nachteile halten sich die Waage
Psychotherapeutengesetz:
Nicht alle guten Absichten realisiert
Interview mit dem Präsidenten des BDP Lothar J. Hellfritsch
Die Spannbreite reicht von leichten mentalen Störungen bis zu schweren oft chronifizierten Beeinträchtigungen des Denkens, Fühlens und Erlebens: Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet. Doch jahrzehntelang gab es zu einer medikamentösen Behandlung mit Pillen, die leicht zur Sucht führen konnten, kaum Alternativen. Psychologen waren als Heilbehandler im System der gesetzlichen Krankenversorgung nicht zugelassen. Mit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz hat der Gesetzgeber diesen Zustand beendet. Damit wollte er den Zugang zu einer Psychotherapie erleichtern und die Versorgung verbessern. idp-Chefredakteur Hans-Werner Drewe fragte den Präsidenten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Diplom-Psychologe Lothar J. Hellfritsch, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
idp: Was ist Ihrer Meinung nach aus der Sicht des Patienten durch das Psychotherapeutengesetz besser geworden?
Hellfritsch: Ganz gewiss ist für den Patienten aufgrund des Gesetzes der Zugang zu einer Psychotherapie grundsätzlich sehr viel leichter geworden. Was Privatpatienten immer schon durften, ist seit zwei Jahren endlich auch Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (das sind rund 90 % der Bevölkerung) erlaubt: Sie können sich ohne ärztliche Überweisung - der früher erforderliche Umweg über den Haus- und den Facharzt ist weggefallen - nun direkt an einen Psychologen wenden und sich von ihm untersuchen und behandeln lassen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten wie bei einer medizinischen Behandlung über die Chipkarte. Möglich wurde das, weil das Psychotherapeutengesetz die Psychologen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung den Fachärzten gleichstellt. Sie sind der erste eigenständige Heilberuf neben den Medizinern und von ärztlichen Weisungen unabhängig.
Für den Patienten ebenfalls neu und ganz wichtig: Der Titel "Psychotherapeut" ist seit dem Gesetz geschützt. Er gilt für Ärzte und Psychologen, die psychotherapeutisch ausgebildet sind. Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" dürfen nur Psychologen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung und staatlicher Anerkennung (Approbation) benutzen. Wer hierauf achtet, ist vor Kurpfuschern geschützt.
idp: Für den Erfolg einer Psychotherapie spielt das Vertrauen in den Therapeuten oder die Therapeutin eine große Rolle. Kann ich den Behandler wechseln, wenn ich nicht mit ihm zurecht komme?
Hellfritsch: In der Tat ist es für das Gelingen des psychotherapeutischen Prozesses ganz wichtig, dass zwischen Patient und Psychotherapeut "die Chemie stimmt". In den ersten Behandlungsstunden, die als "probatorische", d.h. vorbereitende Sitzungen bezeichnet werden, sollten Patient und Behandler ausloten, ob sie miteinander "können". Baut sich das notwendige Vertrauen nicht auf, ist der Wechsel zu einem anderen Therapeuten unbedingt ratsam. Nachteile z.B. in Bezug auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entstehen dadurch nicht.
idp: Hat sich mit dem Psychotherapeutengesetz die Situation für die Patienten also in jeder Hinsicht verbessert?
Hellfritsch: Leider nein. Neben den bisher genannten positiven Veränderungen gibt es sogar eine Reihe von Verschlechterungen. Nicht alle guten Absichten des Gesetzgebers sind in der Praxis auch so eingetreten. Im übrigen haften dem Gesetz als "Produkt des Vermittlungsausschusses" von Regierung (damals noch CDU/CSU-FDP-Koalition) und Opposition von vornherein einige Kompromisshaftigkeiten und Ungereimtheiten an. Ich will hier nur auf zwei wichtige Beispiele eingehen:
Durch die unseres Erachtens rechtlich äußerst fragwürdige Auslegung einiger Gesetzesbestimmungen haben die kassenärztlichen Zulassungsausschüsse mehrere Tausend qualifizierte Psychologen von der Kassenzulassung ausgegrenzt. Diese staatlich anerkannten d.h. approbierten (!) Behandler dürfen nun nicht mit Krankenkassen abrechnen und fehlen natürlich zur Patientenversorgung. Hier war unserer Ansicht nach Pfründedenken und Konkurrenzabwehr die Triebfeder. Patienten und Psychologen haben das auszubaden. Die einen mit langen Wartezeiten, die anderen mit dem Ruin ihrer beruflichen Existenz.
Zweitens: Mit dem Gesetz ist eine Verhärtung des status quo bei den zugelassenen Behandlungsverfahren eingetreten. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass auch Patienten mit einer psychischen Störung Anspruch auf die bestmögliche und wirksamste Behandlung haben. Es werden jedoch nur psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte und verhaltenstherapeutische Verfahren anerkannt. Diese Beschränkung auf wenige Schulrichtungen ist fachlich längst überholt, da Psychologische Psychotherpeuten heute über ein viel breiteres Spektrum wissenschaftlich anerkannter und praktisch erprobter Methoden verfügen. Die Einschränkung ist im übrigen aus gesundheitsökonomischer Sicht ineffizient und letztlich auch ethisch unverantwortlich, weil sie Patienten erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten ohne sachlichen Grund vorenthält. Das ist so, als wenn eine Kfz-Versicherung dem Automechaniker sagen würde: wir übernehmen die Reparaturkosten nur dann, wenn Sie dafür ausschließlich Hammer und Schraubenschlüssel benutzen.
idp: Welche Methoden sollten Ihrer Meinung nach noch zugelassen werden?
Hellfritsch: Ich denke dabei auf dem derzeitigen Entwicklungsstand zuvorderst an die wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie, die Familientherapie und an gestalttherapeutische Methoden. Langfristig setze ich darauf, dass die heutigen "Schulen" und Richtungen in einer "integrativen Psychotherapie" aufgehen bzw. verschmelzen werden. Dazu bedarf es allerdings noch einiger Forschungsarbeit und teilweisen Neu- bzw. Umorientierung der Psychotherapieforschung. Das schwierigste dürfte aber sein, dass dafür vor allem eine Reihe hoher Mauern um etablierte ideologische wie ökonomische Interessenstände eingerissen werden müssten.
idp: Sie haben jetzt von verschiedenen psychotherapeutischen Methoden gesprochen, vorher war einmal von Ärzten, dann von Psychologen, dann von Psychotherapeuten die Rede. Spontan fällt vielen in diesem Zusammenhang sicher noch der Titel "Psychiater" ein. Alles in allem ist der Bereich für die meisten Patienten, die ja Laien sind, vermutlich schwer durchschaubar. Haben Sie für unsere Leser/innen einen Tipp, wie sie sich hier einen Überblick beschaffen oder wo sie ggf. auch persönlichen Rat einholen können?
Regular">Hellfritsch: Unser Berufsverband sieht den von Ihnen angesprochenen Beratungsbedarf genau so wie Sie. Wir geben daher mittlerweile schon in der sechsten Auflage einen "Wegweiser zur Psychotherapie" heraus, der kurz und prägnant die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet. Jeweils so kurz wie möglich wird darin u.a. dargestellt, was eine Psychotherapie ist und wann sie ratsam ist, wie sich die Berufe Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater unterscheiden, wie der Laie Fachleute erkennt und - das ist gar nicht so leicht - auch findet. Den Ratgeber bekommt man gegen eine frankierten Rückumschlag kostenlos bei unserer Bundesgeschäftsstelle. Man findet ihn aber auch im Internet unter www.bdp-verband.org. Wer danach noch eine persönliche Beratung bei der Suche nach einem Psychotherapeuten haben möchte, dem empfehle ich den Psychotherapie-Informations-Dienst PID. Sein Vorteil ist u.a., dass er nicht an eine bestimmte Fachgesellschaft gebunden ist und somit in Bezug auf die psychotherapeutischen Verfahren neutral beraten kann.
Diplom-Psychologe Lothar J. Hellfritsch ist seit 1990 [bis Dez. 2001] Präsident des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP). Nach dem Staatsexamen für das Lehramt am Gymnasium (Mathematik/Physik) an der TU München studierte er Psychologie in Würzburg. Von 1975 bis 1988 war er im schulpsychologischen Dienst tätig, seitdem ist er hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Als BDP-Präsident vertritt er rund 20.000 Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen in Deutschland, mehr als ein Drittel davon arbeiten als niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten in eigener Praxis.
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