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Pressemitteilung
Nr. 13/09
10. Dezember 2009
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte
"Bei Anfragen, einzelne ehemalige Guantanamo-Häftlinge zu übernehmen,
hält sich Deutschland bedeckt. Selbst dann, wenn es sich erwiesenermaßen
nicht um Terroristen handelt," betont Eva van Keuk, Menschenrechtsbeauftragte
des Berufsverbands Deutscher Psychologen (BDP), und stellt anhand des Beispiels
der unterdrückten muslimischen
Minderheit der Uiguren eine gesamteuropäische Abschottungspolitik nach
außen fest.
Die Uiguren sind eine in der chinesischen Volksrepublik unterdrückte muslimische
Minderheit. Die Regierung in Peking sieht in ihrem Begehren nach mehr kultureller
und religiöser Autonomie Separatismus, den sie mit harter Hand bekämpft.
Die EU-Außenminister verabschiedeten im Juni 2009 eine mit den USA abgestimmte
Erklärung über die Bedingungen, unter denen einzelne Länder Häftlingen
des Gefangenenlagers Guantanamo Zuflucht bieten könnten. Doch auch eine
weitere Anfrage wegen zwei Guantanamo Häftlingen an die deutsche Regierung
wurde negativ beurteilt.
Dabei gibt es in München bereits eine kleine Gemeinschaft von Uiguren und
eine Einrichtung, die sich speziell mit der Behandlung und Unterstützung
von Folteropfern beschäftigt und integrative Maßnahmen anbietet.
Dazu erklärt Anni Kammerlander, Leiterin von "Refugio" in München:
"Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder uigurische traumatisierte
Flüchtlinge in unserer therapeutischen Behandlung. Diese Flüchtlinge
kamen aus China. Was sie uns berichteten, waren Erfahrungen von Unterdrückung
und systematischer staatlicher Gewalt. Uiguren, die sich engagieren, werden
politisch verfolgt. Seit dem 11.9. hat sich die Lage verschärft. Unter
dem Vorwand einer muslimischen Radikalisierung werden die Verfolgungsmaßnahmen
gerechtfertigt."
Am 10.12.1948 beschlossen die Vereinten Nationen in Paris die Erklärung
der Menschenrechte. Ein Meilenstein war gelegt. Heute, im Jahre 2009, leistet
sich Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Ländern eine Abschottungspolitik
nach außen, die nach geltender Expertenmeinung sowohl gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention als auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention
verstoßen. Eva van Keuk: "Geltende EU-Richtlinien sind in Deutschland
nach wie vor nicht umgesetzt: Folterüberlebende und Angehörige vulnerabler
Gruppen (Minderjährige, Alleinerziehende etc.) sollten bei der Einreise
erfasst werden, um ihnen psychologische Hilfe zukommen zu lassen. Sie haben
ein Recht auf körperliche und psychische Behandlung und eine adäquate
Wohnunterbringung. Abgesehen von den Bemühungen einzelner Nichtregierungsorganisationen
auf der Basis von Projektmittelgeldern werden Flüchtlinge weder als vulnerabel
erfasst noch behandelt - die Regierungen haben ihre Verantwortung nicht übernommen,
wie Brüssel beklagt."
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Ansprechpartnerin:
Eva van Keuk
Menschenrechtsbeauftragte BDP
Psychotherapeutin im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf
Tel.: 0211 – 5441 7330
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