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Pressemitteilung Gericht verbietet Bezeichnung "Fachexperte für Psychologie"Erfolg des BDP im Rechtsstreit gegen Weiterbildungsinstitut Das Landgericht Freiburg hat dem sog. Institut für berufliche Weiterbildung (IBW) in Lörrach untersagt, weiter Lehrgänge anzubieten, nach deren Abschluss Absolventen sich "Fachexperte/Fachexpertin für Psychologie" nennen dürfen.1 Wörtlich erklärte das Gericht: "Wer einen vorwiegend im Selbststudium zu absolvierenden Ausbildungslehrgang durchläuft, wird dadurch ebenso wenig zum Fachexperten für Psychologie wie der Leser einer medizinischen Fachzeitschrift zum Fachexperten für Medizin." Das Urteil folgt dem Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP), der in diesem Fall geklagt hatte, auf ganzer Linie. Das Gericht geht sogar von einer Strafbarkeit gem. § 132a Abs. 2 StGB aus, weil Verwechslungen mit dem geschützten akademischen Abschluss des Diplom-Psychologen möglich seien. Es werde die unzutreffende Erwartung geweckt, dass hinter dem Begriff nicht nur ein Hauptfachstudium der Psychologie, sondern sogar eine über die universitäre Ausbildung hinausgehende Qualifikation vorliege. Stattdessen sei der Lehrgang des IBW nicht ansatzweise mit dem Psychologiestudium vergleichbar. Das Gericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung vom Januar dieses Jahres. Dass die Werbung für den Lehrgang sich nur an Weiterbildungsinteressenten wendet, hielt es nicht für relevant. Sie sei in jedem Fall irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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