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Pressemitteilung
Nr. 16/06
1. August 2006
Deutsche Psychologen durch Ethische Richtlinien eindeutig gebunden
Streit über Beteiligung an Folter wie in den USA bei uns kein Thema
Eine Auseinandersetzung über die Beteiligung von Psychologen an Verhören
durch die US-Armee, bei denen auch gefoltert werden könnte, beschäftigt
zur Zeit die American Psychological Association (APA) (siehe auch "Spiegel
Online" vom 30. Juli). Ausgangspunkt für den Streit sind letztlich
die Ethischen Richtlinien der APA, die im Juni 2005 durch den Report einer vom
APA-Präsidium eingesetzten Task Force bezüglich der Mitwirkung an
Verhören durch 12 Statements erläutert worden sind. Anders als in
den deutschen und den europäischen Festlegungen zur Ethik haben die amerikanischen
Psychologen in ihren Richtlinien eine Verantwortung von Psychologen nicht nur
gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesellschaft verankert.
Darauf können sich die Befürworter einer Beteiligung von Psychologen
an Verhören stützen.
Bewusst hat das Ethik Komitee der Europäischen Föderation der Psychologenverbände
EFPA bei der Erarbeitung ihres Meta-Codes Anfang der neunziger Jahre auf die
Hervorhebung der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft verzichtet. Den
Mitgliedern des Ethik-Komitees erschienen Konflikte zwischen dem hohen Grundsatz "Respekt
vor der Würde des Einzelnen" und dem Punkt "Verantwortung gegenüber
der Gesellschaft" vorprogrammiert. Um Eindeutigkeit in Bezug auf den Schutz
der Menschwürde und der Integrität der Person zu gewährleisten,
hat die EFPA daher bewusst darauf verzichtet, Standards hinsichtlich einer Verantwortung
gegenüber der Gesellschaft zu formulieren.
Sowohl die geltenden Ethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen
als auch der derzeit diskutierte neue Entwurf sind an dieser Stelle ganz eindeutig.
Deutsche Psychologen dürfen danach weder als Berater noch direkt an Verhören
teilnehmen, wenn die Menschenwürde in diesen Verhören verletzt werden
könnte. Bereits in der Präambel heißt es dazu unmissverständlich: "Psychologen
sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu jeder
Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben.
Sie sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen
nicht nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen
zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.
Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung und
nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit
bemühen sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam
gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen
und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen
Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten."
Christa Schaffmann, Pressesprecherin Glinkastr. 5, 10117 Berlin Tel. (49) 30 - 209 149 59 Fax: (49) 30 - 209 149 66
E-Mail: presse@bdp-verband.org
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