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17.11.2006
Abschiebepraxis verletzt Menschenrechte. Für ein dauerhaftes Bleiberecht
für Flüchtlinge
In einem Brief an die Innenminister von Bund und Ländern hat der BDP
am 10.11.2006 zum Bleiberecht für Flüchtlinge Stellung genommen. Darin
heißt es:
Ca. 200.000 Menschen leben in Deutschland als "Geduldete" in einer
rechtlichen Grauzone ohne Aufenthaltsrecht. 120.000 von ihnen schon länger
als fünf Jahre. Ein großer Teil von ihnen sind Bürgerkriegsflüchtlinge,
die kein Asyl erhielten, aber aus humanitären Gründen nicht abgeschoben
werden konnten. Inzwischen haben sie sich integriert, ihre Kinder sind hier
zur Schule gegangen und haben Abschlüsse gemacht. Deutschland ist ihr Zuhause.
Trotz des jahrelangen Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung.
Der BDP möchte mit Nachdruck darauf hinweisen,
- dass viele Flüchtlinge, die sich nach ihren Fluchterfahrungen
in Deutschland integriert haben und nun zwangsweise in ihre Herkunftsländer
zurückgeschickt werden sollen, dies als eine erneute Vertreibung erleben
und nach ihrer Rückkehr mit einer vergleichbaren Belastungssymptomatik
reagieren wie in der Zeit nach ihrer Flucht;
- dass viele der Flüchtlinge an einer posttraumatischen Belastungsstörung
leiden oder psychisch krank sind und es in ihren Heimatländern meistens
keine adäquate Behandlungsmöglichkeiten gibt;
- dass angesichts der großen Ungewissheit, welche Situation sie
in ihren Heimatländern erwartet, viele Flüchtlinge ausgeprägte Ängste
entwickeln, wodurch vorhandene Belastungssymptome verstärkt werden;
- dass ungeachtet fehlender Behandlungsmöglichkeiten erst eine innere
und äußere Sicherheit die Voraussetzung bietet, traumatisierte Menschen
erfolgreich zu behandeln.
Darum appelliert der BDP an Sie, eine großzügige Regelung zu treffen.
Er fordert außerdem dazu auf, bei der Änderung des Zuwanderungsgesetzes
auch die Praxis der Kettenduldung anders zu regeln.
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