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Rundfunkgebühren für BürorechnerAktuelles VerwG-Urteil bringt Bewegung Seit 2007 müssen u.a. selbständige Psychologen für den Besitz eines internetfähigen Büro-Computers Rundfunkgebühren zahlen. Viele Selbständige halten dies für unzulässig. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine bereits 2006 eingereichte Beschwerde Anfang dieses Jahres mit der Begründung nicht zur Entscheidung annahm, (Begründung: es könne und müsse erst der Rechtsweg beschritten werden) liegt nun ein VerwG-Urteil vor. Das VerwG Koblenz hat am 15. Juli 2008 entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seinen internet-fähigen Büro-Computer zu Schreib- und Recherchearbeiten nutzt, keine Rundfunkgebühren für den PC zu zahlen braucht, weil er den PC nicht zum Rundfunkempfang „bereit halte“( Az.: 1 K 496/08.KO). Es müsse auf die objektive Zweckbestimmung des Gerätebesitzes
abgestellt werden, nicht schon allein auf den Besitz an sich. Der internetfähige
PC werde anders als andere mulitfunktionale Geräte wie Radiowecker oder
Stereoanlage nicht typischerweise (auch) zum Empfang von Rundfunk bereit
gehalten, sondern umgekehrt sei bei beruflicher Nutzung der Einsatz des PC
zum Rundfunkempfang typischerweise fernliegend. Auch im Wege der systematisch-teleologischen
Auslegung ergebe sich, dass nicht schon jeder Besitz eines PC ein Bereithalten
implizieren könne. Die Entscheidung, die sich übrigens weitgehend an eine aktuelle Dissertation von Fiebig anlehnt, ist insofern überzeugend, als sie eng nach juristischer Methodik die Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags auslegt. Gleichwohl wird der Rechtsstreit - das Urteil ist nicht rechtskräftig - mit großer Wahrscheinlichkeit die Gerichtsinstanzen durchschreiten und das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Ferner ist die enge Anbindung der Entscheidung an den Wortlaut insofern nicht nachhaltig, weil dieser geändert werden kann, wenn der politische Wille zum Heranziehen von Büro-PCs partout durchgehalten werden soll. Wichtiger sind daher die Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit. Hier überzeugt die Entscheidung nur ansatzweise. Es greift zu kurz, wenn im Urteil geäußert wird, die Gebühren dienten „ausschließlich“ der Finanzierung der Rundfunkanstalten. Es ist zu vermuten, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht bei der Frage der Verhältnismäßigkeit die hinter der Gebührenpflicht stehenden öffentlichen Belange vertiefter erörtern und abwägen wird als es das Verwaltungsgericht getan hat - mit meines Erachtens offenem Ausgang. Vor diesem Hintergrund wäre es verfrüht, das Ende der Gebührenpflicht für Büro-PCs eingeläutet zu sehen. Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, die Rundfunkgebühren für den Büro-PC „unter Vorbehalt“ zu zahlen. Jan Frederichs [Update 20.8.2008] 6.8.2008 |
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